Bedingungen zur Brokermandatierung

  1. Die Optimatis AG, mit Sitz an der Birmensdorferstrasse 108 in 8003 Zürich (nachfolgend Optimatis), betreibt für ihre Kunden eine Online-Plattform (Kundenportal) zur elektronischen Verwaltung von Versicherungsverträgen. Die vorliegenden Bedingungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen Kunde und Optimatis im Falle, dass der Kunde Optimatis mit der Betreuung und Verwaltung seiner Versicherungsverträge beauftragt (die Brokermandatierung). Nebenabreden bestehen keine. Die Vereinbarung zur Nutzung des Kundenportals bleibt davon unberührt; sie ist jedoch zwingende Voraussetzung für eine Brokermandatierung; Optimatis nutzt sie für die Erbringung ihrer Leistungen im Rahmen dieses Brokermandats.

  2. Der Kunde beauftragt Optimatis bezüglich aller von ihm abgeschlossenen Versicherungsverträge (aller Versicherer) mit folgenden Aufgaben:
    • Optimatis analysiert die Versicherungsverträge des Kunden hinsichtlich Richtigkeit, Vollständigkeit und Zweckmässigkeit und recherchiert auf Wunsch nach Optimierungsmöglichkeiten, soweit sie vom Kunden die dafür nötigen Informationen erhalten hat.
    • Optimatis kann Offerten einholen und den Kunden betreffend Neuabschlüsse, Optimierungen und Beendigungen von Versicherungsverträgen beraten.
    • Optimatis vertritt den Kunden im Bezug auf seine Versicherungen gegenüber den Versicherern, vermittelt Neuabschlüsse von Versicherungsverträgen und verhandelt mit Versicherern über Vertragsanpassungen.
    • Optimatis führt die Angaben der Versicherer nach Erhalt der aktuellen Versicherungsverträge sowie, soweit verfügbar, die zur Verwaltung dieser Versicherungsverträge nötigen Unterlagen und Angaben im Kundenportal nach.

  3. Optimatis erbringt diese Leistungen im besten Interesse des Kunden und mit der Sorgfalt einer Fachperson. Sie strebt die Verhandlung der bestmöglichen Versicherungslösung für den Kunden an und erstattet ihm Rechenschaft und Auskunft über ihre Tätigkeit.

  4. Der Kunde bleibt Vertragspartei der Versicherungsverträge (Versicherungsnehmer und Prämienschuldner). Es gelten für den Kunden auch weiterhin die Vertragsbestimmungen zwischen den Versicherungen und ihm. Der Kunde verpflichtet sich, Optimatis über die relevanten Risiken, Vorversicherungen, Gefahrenerhöhungen sowie Schadensereignisse zu informieren und ihm alle für die Auftragserfüllung notwendigen Unterlagen und Angaben zur Verfügung zu stellen. Für Optimatis nicht mitgeteilte Änderungen oder sonstige Angaben ist diese nicht haftbar.

  5. Optimatis ist berechtigt, für die Erbringung der Beratungsleistungen nach eigenem Ermessen Partnerbroker beizuziehen oder die Erbringung der Beratungsleistungen für den Kunden insgesamt einem Partnerbroker zu delegieren. Der Beizug von Partnerbrokern durch Optimatis ändert nichts am zwischen dem Kunden und Optimatis bestehenden Vertragsverhältnis. Der Kunde wird über diese Delegation via Kundenportal, E-Mail oder auf andere geeignete Weise im Voraus informiert.

  6. Um Optimatis die Wahrnehmung ihrer Aufgaben gegenüber den Versicherern zu ermöglichen, erteilt der Kunde Optimatis sowie den von Optimatis beigezogenen Partnerbrokern die folgende Vollmacht:

    Der Kunde hat die Optimatis AG in Zürich (Optimatis) mit Wirkung ab dem [Datum] im Rahmen eines Brokermandats mit der Betreuung und Verwaltung all seiner Versicherungsverträge beauftragt. Optimatis ist ermächtigt, weitere Broker als ihre Unterbeauftragte beizuziehen (Partnerbroker).

    Der Kunde bestätigt, die Vertragsbestimmungen dieses Brokermandats und insbesondere die Kundeninformationen gemäss Art. 45 VAG (Link) zur Kenntnis genommen zu haben. Optimatis und deren Partnerbroker sind hiermit bis auf Widerruf ermächtigt, Informationen zu Versicherungsverträgen des Kunden bei den jeweiligen Versicherern einzuholen und Versicherungsunterlagen einzufordern. Sie haben das Recht, Einsicht in sämtliche den Kunden betreffende Versicherungsakten und -daten zu nehmen. Die in den Unterlagen allenfalls erwähnten Drittpersonen wurden durch den Kunden informiert und sind damit einverstanden.

    Darüber hinaus dürfen Optimatis und deren Partnerbroker Offerten für den Kunden einholen, Versicherungsbedingungen verhandeln und nach vorheriger Rücksprache mit dem Kunden in dessen Interesse anpassen. Weder Optimatis noch deren Partnerbroker sind ermächtigt, neue Versicherungsverträge im Namen des Kunden zu unterzeichnen oder bestehende Versicherungsverträge zu kündigen.

    Der Kunde ist damit einverstanden, dass Optimatis sowie die von Optimatis beigezogenen Partnerbroker die Erteilung der vorstehenden Vollmacht gegenüber den Versicherern mit einem elektronischen, von Optimatis erzeugten Dokument belegen, das die Faksimile (Nachbildung) der bei der Registrierung des Kunden im Kundenportal geleisteten, digitalisierten Unterschrift des Kunden enthält und sinngemäss den vorstehenden Wortlaut hat. Das entsprechende Dokument kann auch vom Kunden online eingesehen werden. Soweit ein Versicherer dies erfordert, kann Optimatis die Identität des Kunden durch Zustellung einer Kopie seines amtlichen Ausweises bestätigen. Optimatis darf dem Versicherer diese Angaben via Internet, einschliesslich unverschlüsselter E-Mails, mitteilen. Mit der Beendigung der Brokermandatierung fällt die an Optimatis und deren Partnerbroker erteilte Vollmacht ohne Weiteres dahin.

  7. Optimatis ist bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht als Versicherungsvermittler nach Art. 44 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) registriert. Das Formular mit den zur Erfüllung der Aufklärungspflicht nach Art. 45 VAG nötigen Angaben kann vom Kunden via Kundenportal heruntergeladen und aufbewahrt werden. Mit dem Abschluss des Brokermandats erklärt der Kunde, diese Angaben zur Kenntnis genommen zu haben.

  8. Die Inanspruchnahme der Leistungen von Optimatis ist für den Kunden kostenlos. Im Gegenzug erklärt er sich damit einverstanden, dass diese Leistungen durch die Provisionen, Courtagen und Zusatzentschädigungen entschädigt werden, welche Optimatis von den Versicherern in Erfüllung ihres Mandats erhält. Insgesamt beträgt die Provision für eine Police typischerweise einmalig zwischen 0 und 80% der Erstprämie (Abschlussprovision) und/oder 0 und 20% pro Jahr (Bestandesprovision, d.h. Courtage). Ferner sind volumen-, wachstums- oder schadenabhängige Zusatzentschädigungen der Versicherer im Umfang von 0 bis 50% der Provisionen / Courtagen für das insgesamt pro Jahr vermittelte Prämienvolumen möglich. Der Kunde verzichtet vollumfänglich auf die Herausgabe dieser Provisionen, Courtagen und Zusatzentschädigungen. Dies gilt auch für nach Vertragsende allenfalls noch bezahlte Provisionen, Courtagen und Zusatzentschädigungen.

  9. Die Brokermandatierung erfolgt auf unbestimmte Zeit. Jede Partei kann das Brokermandat ohne Angabe von Gründen durch Mitteilung (elektronisch oder schriftlich) jederzeit mit sofortiger Wirkung beenden. Die Brokermandatierung endet auch automatisch mit dem Widerruf der gemäss vorstehenden Klauseln erteilten Vollmacht oder mit der Beendigung oder Suspendierung der Vereinbarung zur Nutzung des Kundenportals.

  10. Optimatis untersteht dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG). Optimatis bearbeitet die im Rahmen der Brokermandatierung für den oder vom Kunden erhobenen oder generierten Personendaten, einschliesslich aller Daten betreffend seiner Versicherungen, ausschliesslich für die Zwecke der Brokermandatierung. Sie behandelt sie streng vertraulich, darf sie jedoch, soweit zur Vertragserfüllung nötig oder gesetzlich vorgesehen, weitergeben, namentlich an Versicherungen und beigezogene Dritte. Die Daten werden elektronisch oder auf Papier ausschliesslich in der Schweiz aufbewahrt. Vorbehalten bleibt die Nutzung der Daten aus der Brokermandatierung durch Optimatis auch gemäss der Vereinbarung zur Nutzung des Kundenportals.

  11. Optimatis kann die im Rahmen der Dienstleistung erbrachten Telefongespräche zu Zwecken der Qualitätssicherung, Beweissicherung und Weiterentwicklung aufzeichnen.

  12. Optimatis darf mit dem Kunden via unverschlüsselter E-Mail und über das Kundenportal kommunizieren. Optimatis darf alle Erklärungen, die sie in einer E-Mail mit der von Kunden registrierten Absenderadresse oder via Kundenportal erhält, als seine Erklärungen betrachten.

  13. Optimatis haftet nicht für Schäden (inklusive indirekte und/oder Folgeschäden), die dem Kunden aus dem Brokermandat entstehen, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen. Insbesondere trifft Optimatis keine Haftung für Schäden, welche entstehen, weil der Kunde Optimatis die für die sogfältige Vertragserfüllung notwendigen Informationen nicht oder nur unvollständig zur Verfügung gestellt hat, oder weil diese Informationen falsch waren.

  14. Optimatis behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit anzupassen. Solche Anpassungen werden dem Kunden (nach Möglichkeit) 30 Tage im Voraus via Kundenportal, E-Mail oder auf andere geeignete Weise mitgeteilt. Ohne schriftlichen Widerspruch innert 20 Tagen gilt eine Anpassung der Bedingungen und damit dieses Brokermandats als genehmigt. Ansonsten endet der Vertrag auf Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung ohne Weiteres. Individuelle Anpassungen oder Ergänzungen dieses Vertrags sind nicht vorgesehen und bedürfen in jedem Fall der Schriftform.

  15. Dieser Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht. Für alle Streitigkeiten, welche aus dieser Vertragsbeziehung erwachsen oder mit ihr in Zusammenhang stehen, ist Zürich der ausschliessliche Gerichtsstand.